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Didier-Werke AG: Barabfindung für Ausschluss der Minderheitsaktionäre festgelegt

17. junho 2008

Die RHI AG hat der Didier-Werke AG mit Schreiben vom 17. Juni 2008 mitgeteilt, dass sie gemäß § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG auf EUR 91,11 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Didier-Werke AG wird im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Didier-Werke AG Beschluss gefasst werden, die am 29. August 2008 stattfinden wird.