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Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Börsegesetz (ad hoc)

17. October 2008

Der Vorstand der RHI AG teilt mit, dass ihm soeben ein Schreiben nachstehenden Inhalts übermittelt wurde:

„Im Namen der Landesbank Baden-Württemberg geben wir gemäß § 91 Börsegesetz bekannt: Die Landesbank Baden-Württemberg hat im Rahmen von Einkaufskommissionen Aktien der RHI AG erworben und die Meldeschwelle von 5% überschritten. In der Folge hat die Landesbank Baden-Württemberg die Meldeschwelle von 5% unterschritten.”