Der Vorstand der RHI AG teilt mit, dass ihm soeben ein Schreiben nachstehenden Inhalts übermittelt wurde:
„Im Namen der Landesbank Baden-Württemberg geben wir gemäß § 91 Börsegesetz bekannt: Die Landesbank Baden-Württemberg hat im Rahmen von Einkaufskommissionen Aktien der RHI AG erworben und die Meldeschwelle von 5% überschritten. In der Folge hat die Landesbank Baden-Württemberg die Meldeschwelle von 5% unterschritten.”