Der Aufsichtsrat der RHI AG hat in seiner heutigen Sitzung den Beschlussanträgen des Vorstandes hinsichtlich des Erwerbs des kontrollierenden Anteils von mindestens 46% und maximal 50% plus eine Aktie am Grundkapital von Magnesita (die „Transaktion“) seine Zustimmung erteilt. Der Vorstand der RHI AG ist damit berechtigt, alle im Aktienkaufvertrag vorgesehenen Handlungen vorzunehmen und alle Erklärungen abzugeben, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aktienkaufvertrages notwendig sind.
Der Abschluss der Transaktion unterliegt unter anderem (i) der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden, (ii) der Verlegung des Sitzes von RHI in die Niederlande, (iii) der Börsennotierung der Aktien von RHI Magnesita im Premiumsegment der „Official List“ am „Main Market“ der London Stock Exchange sowie (iv) der Bedingung, dass die Ausübung von Austrittsrechten durch RHI Aktionäre im Zusammenhang mit der gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung vor der Verlegung des Sitzes aus Österreich einen Betrag von mehr als € 70 Millionen nicht übersteigt. Sowohl die Verlegung des Unternehmenssitzes als auch die damit einhergehenden organisatorischen Änderungen innerhalb der RHI Gruppe benötigen die Zustimmung durch die RHI Hauptversammlung.