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Chapter 11-Verfahren der 2001 entkonsolidierten US-Gesellschaften abgeschlossen (ad hoc)

01. May 2013

Der zuständige District Court bestätigte am 11. März 2013 die Entscheidung des Insolvenzgerichts hinsichtlich eines Vergleiches mit allen im Berufungsverfahren erfolgreichen Versicherungsgesellschaften. Nach dem Ablauf der Einspruchsfrist sowie der Erfüllung aufschiebender Bedingungen wurden die Reorganisationspläne der US-Gesellschaften mit 30. April 2013 rechtskräftig. Dies wurde soeben dem zuständigen Insolvenzgericht bekanntgegeben. Damit sind nach elf Jahren das Chapter 11-Verfahren der bereits zum 31.12.2001 entkonsolidierten US-Gesellschaften und in Zusammenhang stehende asbestinduszierte Schadenersatzansprüche endgültig rechtssicher erledigt. RHI erhält eine Zahlung von USD 40 Mio vom früheren Eigentümer einer der US-Gesellschaften.