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Kapitalrestrukturierung durch Chapter 11-Fälle in USA nicht betroffen (ad hoc)

15. February 2002

Global Industrial Technologies, Inc. (GIT), A.P. Green Industries Inc., Harbison Walker Refractories Co. und weitere Gesellschaften unter dem Dach der RHI Refractories Holding Company in den USA haben am 14. Februar 2002 Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 beantragt. Das Management der vorgenannten Gesellschaften hat sich entschieden, eine Reorganisation unter Chapter 11 einzuleiten, um der steigenden Zahl und zunehmend unkalkulierbaren Höhe der Asbest-Schadenersatzansprüche wirksam entgegentreten zu können.

RHI AG hatte bereits am 14. Januar 2002 bekannt gegeben, sich von allen Gesellschaften unter dem Dach der RHI Refractories Holding Company zu trennen und diese rückwirkend zum 31.12.2001 entkonsolidiert.

Das Management der betroffenen US-Gesellschaften ist zuversichtlich, durch eine konsequente Fokussierung auf wirtschaftlich tragfähige Geschäftsstrukturen in den USA eine erfolgreiche Reorganisation des Feuerfest-Geschäfts zu erreichen. Grundlage für die Reorganisation unter Chapter 11 ist eine sogenannte Debtor-in-Possession-Finanzierung (DIP) in Höhe von USD 35 Mio., die von einer dritten Partei zur Absicherung der zukünftigen finanziellen Verpflichtungen der US-Gesellschaften bereitgestellt wird. North American Refractories Company (NARCO), die bereits am 7. Januar 2002 die Reorganisation eingeleitet hatte, verfügt zusätzlich über eine externe DIP-Zusage über USD 20 Mio.

RHI AG entstehen damit aus den Chapter 11 – Verfahren der entkonsolidierten USGesellschaften keine weiteren finanziellen Belastungen, der erfolgreiche Verlauf der US-Reorganisation wird durch das US-Management sichergestellt.

RHI ist damit in der Lage, die am 14. Januar 2002 angekündigte Kapitalrestrukturierung wie geplant ohne weitere finanzielle Belastungen in den USA fortzusetzen. Über die in diesem Zusammenhang zustimmungspflichtige Wandelanleihe wird eine außerordentliche Hauptversammlung der RHI AG am 15. Februar 2002 entscheiden.