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RHI erhält USD 10 Mio von der Halliburton Tochter DII

24. January 2005

RHI und die Halliburton Tochter DII Industries („DII“) hatten im April 2004 vereinbart, ihre Rechtsstreitigkeiten über eine Vereinbarung aus dem Jahr 2002 bezüglich weiterer Zahlungen im Zusammenhang mit dem Chapter 11 von Harbison-Walker beizulegen. Im Dezember 2003 leitete DII ein eigenes Chapter 11 Verfahren gemäß US Bankruptcy Code ein und legte einen Reorganisationsplan vor, der u.a. die Errichtung von Trust Funds für Asbest- und Silica-basierte Ansprüche gegen die ehemalige RHI US-Tochter Harbison-Walker und dauerhafte gerichtliche Verfügungen gemäß Paragraph 524(g) und/oder 105 des US Bankruptcy Code im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen vorsah.

Der DII Reorganisationsplan wurde in Folge der Vereinbarungen vom April 2004 mit dem Ziel angepasst, RHI AG und ihre Beteiligungen zu Begünstigten der gerichtlichen Verfügungen des DII Reorganisationsplans zu machen. DII verpflichtete sich zudem, USD 10,0 Mio an RHI und, im Namen der RHI Gesellschaften, USD 1,0 Mio an die Asbest- und Silica-Trusts zu zahlen.

Im Zuge der erfolgreichen Beendigung ihres Chapter 11 Verfahrens hat DII jetzt gemäß ihrer vertraglichen Verpflichtungen USD 10,0 Mio an RHI gezahlt. RHI gelingt damit ein weiterer wesentlicher Schritt zur Beendigung der US Asbestproblematik, da sämtliche Asbest- und Silica-basierten gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen die derzeit noch im Chapter 11 befindliche ehemalige RHI Tochter Harbison-Walker endgültig und rechtssicher an die DII Trust Funds verwiesen werden.

Alle weiteren noch gegen andere ehemalige US-Gesellschaften der RHI gerichteten Asbest- basierten Ansprüche werden im Rahmen der separaten Chapter 11 Verfahren dieser Gesellschaften, die bereits seit Ende 2001 nicht mehr im RHI Konzern konsolidiert werden, abschließend behandelt.