Am 24. September 2007 hat das Gericht ein Urteil gefällt, in welchem es die Reorganisationspläne genehmigt und alle aufrechten Einsprüche abgelehnt hat. Um in Rechtskraft zu erwachsen, muss dieses Urteil vom Distriktgericht bestätigt werden. Für den Fall, dass das Distriktgericht dieses Urteil bestätigt, muss zudem die Berufungsfrist von 30 Tagen verstreichen.
Wie bereits veröffentlicht, haben RHI, einige ihrer Konzerngesellschaften und verschiedene im Chapter 11 befindliche US-Gesellschaften (inklusive North American Refractories Company/NARCO) im April 2004 Vereinbarungen zur Regelung aller gegenseitigen Ansprüche und von Ansprüchen Dritter getroffen.
Beginnend mit Juni 2005 haben die in Chapter 11 befindlichen Gesellschaften Reorganisationspläne bei Gericht eingereicht, die diese Vereinbarungen beinhalten. Eine Bedingung für das Wirksamwerden der NARCO Vereinbarung ist die in einem früheren Vertrag vereinbarte Zahlung von USD 40 Mio. durch Honeywell International Inc. an RHI Refractories Holding, welche mit der endgültigen Zustimmung zur Genehmigung des Gerichts sowie dem Wirksamwerden der Reorganisationspläne fällig wird.
Sofern die Genehmigung des Gerichts im Wege der entsprechenden Bestätigungsentscheidung des Distriktgerichts endgültig in Rechtskraft erwächst, erhalten RHI AG und ihre Beteiligungen endgültige Rechtssicherheit im Zusammenhang mit allen noch verbliebenen Asbest Schadensansprüchen in den USA.