Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 34. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 3. Mai 2013 wurde die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies entspricht rund 0,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft, zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der Fortsetzung der „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1“ ermächtigt. Die Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 18 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 21. Oktober 2013 den Beschluss gefasst, entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend) Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der „Mitarbeiterbeteiligungs-aktion 4 + 1“ als „Gratisaktien“ zur Verfügung zu stellen („zu veräußern“). Im Rahmen dieser „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1“ stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine „Gratisaktie“ zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung („Veräußerung“) eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Gesellschaften bekannt gemacht.
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 wurde am 7. Mai 2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt ab dem 4. November 2013 und endet spätestens mit Ablauf des 3. November 2014.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs ist maximal 12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft. Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der „Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1“.
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002, die Veröffentlichungs-pflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Oktober 2013
Der Vorstand