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RHI Stellungnahme zu möglichem Pflichtangebot für Didier-Werke AG

15. February 2007

Im Zusammenhang mit einer möglichen Ausübung von Call-Optionen und Wandelschuld-verschreibungen auf Aktien der RHI AG (siehe dazu die Adhoc-Meldung der RHI AG vom 11. Jänner 2007) durch die MS Privatstiftung (MSPS) des österreichischen Investors Martin Schlaff hat die MSPS die RHI AG davon in Kenntnis gesetzt, dass sich wegen der bestehenden, direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligung der RHI AG an der Didier-Werke Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (DWAG) die Rechtsfrage eines allfälligen Pflichtangebotes der MSPS an die Aktionäre der DWAG nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) stellen könnte.

Dazu erklärt die RHI AG, dass sie grundsätzlich nicht die Absicht hat, ein allfälliges Pflichtangebot der MSPS in Bezug auf Aktien der DWAG anzunehmen, insbesondere nicht zu Wertansätzen, die in der Größenordnung des aktuellen Börsenkurses oder des derzeitigen Mindestangebotspreises gemäß deutschem Übernahmerecht liegen, da der Didier-Teilkonzern bekanntlich einen integralen Bestandteil der weltweiten Feuerfestaktivitäten des RHI Konzerns bildet.

Nach Auffassung der RHI AG besteht zudem die Möglichkeit auf Vermeidung eines Pflichtangebots, weil in diesem Zusammenhang – auf Antrag – zumindest die Nummer drei der Befreiungstatbestände im § 9 der geltenden Angebotsverordnung zum deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Tragen kommen sollte, da der Buchwert der Beteiligung der RHI AG an der DWAG, direkt und indirekt, weniger als 20% des buchmäßigen Aktivvermögens der RHI AG darstellt. Dies würde natürlich nicht nur für die MS Privatstiftung, sondern für jeden Aktionär gelten, der aufgrund der Überschreitung der relevanten Beteiligungsgrenzen bei der RHI AG im Sinne des deutschen Übernahmerechtes ein Pflichtangebot für die Didier Werke AG legen müsste.