Mit Schreiben vom heutigen Tag hat die RHI AG der Didier-Werke Aktiengesellschaft (Gesellschaft) mitgeteilt, dass die RHI AG sich entschieden hat, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um im Verfahren des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre durch Beschluss der Hauptversammlung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) sämtliche noch von Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Die RHI AG mit Sitz in Wien/Österreich hält teils unmittelbar, teils mittelbar eine Beteiligung von insgesamt rund 97,54 % des Grundkapitals an der Gesellschaft.
Damit ein entsprechender Beschluss in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden kann, hat sich die Didier-Werke AG entschlossen, ihre Hauptversammlung auf Ende August diesen Jahres zu verschieben. Die den Minderheitsaktionären im Rahmen des Ausschlusses zu zahlende Barabfindung wird auf der Grundlage einer noch vorzunehmenden Unternehmensbewertung ermittelt.