LANGUAGE: EN | PT

Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG

30. December 2015

Der Vorstand der RHI AG teilt mit, dass ihm am 30.12.2015 um 10:06 ein Schreiben nachstehenden Inhalts übermittelt wurde:

„Namens unserer Mandanten melden wir hiermit gemäß § 91 BörseG eine Änderung bedeutender Beteiligungen an der RHI AG, FN 103123b, Wienerbergstraße 9, 1100 Wien („Emittentin“).

Die MS Privatstiftung, FN 194908f, ist eine Stiftung nach österreichischem Recht, deren Stifter Mag. Martin Schlaff, geb. 06.08.1953, ist, und welche bisher 11.347.058 Stückaktien an der Emittentin gehalten hat.

Festgehalten wird, dass lediglich Mag. Martin Schlaff in Bezug auf die MS Privatstiftung über Stifterrechte, Stimmrechte und gewisse Kontrollrechte verfügt, sonst jedoch kein weiterer Stifter oder keine weiteren Personen über derartige Stifterrechte, Stimmrechte und Kontrollrechte in Bezug auf die MS Privatstiftung verfügen und daher in Bezug auf Mag. Martin Schlaff kein Gleichsetzungstatbestand erfüllt ist.

Mit Aktienkaufvertrag vom 28.12.2015 hat die MS Privatstiftung, FN 194908f, ihre gesamten 11.347.058 Stückaktien an der Emittentin an die MSP Stiftung, FL-0002.498.534-9, verkauft und übertragen. Stichtag für die Übertragung der kaufgegenständlichen Aktien war der Tag der Unterfertigung des Aktienkaufvertrages, sohin der 28.12.2015.

Es werden daher entsprechen § 91 iVm § 92a BörseG folgende Umstände gemeldet:

  1. Die MS Privatstiftung hält nunmehr unmittelbar, deren Stifter Mag. Martin Schlaff mittelbar über die MS Privatstiftung, keine Stimmrechte der Emittentin, somit 0% aller Stimmrechte.
  2. Somit hat die MS Privatstiftung, bzw. deren Stifter Mag. Martin Schlaff mittelbar über die MS Privatstiftung, die Schwelle von 4% der Anteile an Stimmrechten der Emittentin unterschritten.
  3. Stichtag für die Unterschreitung der unter 2. genannten Schwelle ist der 28.12.2015.“

Investoren mit bedeutender Beteiligung an der RHI AG sind somit MSP Stiftung, Liechtenstein, mit einer Beteiligung größer 25%, Chestnut Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, mit größer 5% und Silver Beteiligungsgesellschaft mbH, Deutschland, mit größer 5%. Das Stimmrecht der Chestnut Beteiligungsgesellschaft mbH und Silver Beteiligungsgesellschaft mbH wird gemeinsam ausgeübt.