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RHI AG – Entscheidung der Übernahmekommission gefallen (ad hoc)

01. February 2008

Die Übernahmekommission hat das Prüfungsverfahren mit dem Gegenstand, ob die MS Privatstiftung aufgrund gemeinsamen Vorgehens mit anderen Rechtsträgern ein Pflichtangebot zu Unrecht nicht gestellt oder eine gebotene Mitteilung unterlassen hat (§§ 22 bis 25 ÜbG) mit Bescheid vom 31.01.2008 abgeschlossen, der am 01.02.08 zugestellt wurde.

Die Übernahmekommission hat im Bescheid ausgesprochen, dass die MS Privatstiftung weder gegen die Anzeige- noch gegen die Angebotspflicht verstoßen hat, daher sind keine zivilrechtlichen Sanktionen nach § 34 ÜbG eingetreten.