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RHI sieht Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit US Chapter 11-Verfahren (ad hoc)

07. August 2003

RHI hatte Anfang 2002 aufgrund der US-Asbestproblematik die Trennung von den US-Feuerfest-Gesellschaften eingeleitet. Die Firmen wurden bereits zum 31.12.2001 entkonsolidiert, RHI hat die notwendige Kapitalrestrukturierung erfolgreich umgesetzt.

Aufgrund entsprechender Schritte des US-Managements befinden sich die Firmengruppen North American Refractories Co. (NARCO) und Global Industrial Technologies Inc. (GIT) seit 2002 im US-Reorganisationsverfahren nach Chapter 11. Am 31. Juli 2003 wurden beim Gericht in Pittsburgh die Reorganisationspläne, sogenannte PoR‘s (Plan of Reorganization), für die Firmengruppen NARCO und GIT vorgelegt.

RHI und die anderen an den Chapter 11-Verfahren beteiligten Parteien prüfen derzeit die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pläne.

Aus RHI Sicht lösen die vorgelegten Reorganisationspläne nunmehr Zahlungsansprüche gegen Honeywell und Halliburton resp. deren Konzerngesellschaft Dresser Industries Inc. (jetzt DII) in einer Gesamthöhe von USD 55 Mio aus, wie Anfang 2002 mit den vorgenannten Voreigentümern vereinbart wurde.

Während Honeywell weiter gewillt ist die Vereinbarung einzuhalten, aber im Detail noch Kritik an den Plänen vorbringt, hat Halliburton bereits angekündigt, nicht zahlen zu wollen. Da aus RHI Sicht alle Bedingungen erfüllt sind, wird eine entsprechende Klage gegen Halliburton bzw. Dresser zur Eintreibung der fälligen Rate von USD 35 Mio eingebracht werden.