Die außerordentliche Hauptversammlung der RHI AG hat den Vorstand gemäß § 174 Abs 2 AktG ermächtigt, bis zum 31.12. 2006 auf Inhaber lautende nachrangige Wandelschuldverschreibungen Tranche A und Tranche B im Sinne des § 174 AktG auszugeben. Der Emissionserlös ist zur Rückzahlung von Bankverbindlichkeiten zu verwenden.
Der Vorstand hat jetzt beschlossen, unter Ausnutzung der erteilten Ermächtigung Wandelschuldverschreibungen der Tranche A im Gesamtnennbetrag von EUR 72,360.000,-, mit einer Laufzeit bis einschließlich 31.12.2009 zu begeben. Die Tranche A ist zur Zeichnung durch Banken reserviert, das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Der Vorstand hat weiterhin beschlossen, Wandelschuldverschreibungen der Tranche B im Gesamtnennbetrag von EUR 72,360.000,-, aufgeteilt in 1.809 Teil-Wandelschuldverschreibungen jeweils im Nominale von EUR 40.000,- mit einer Laufzeit bis einschließlich 31.12.2009 zu begeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre bleibt gewahrt und kann vom 08.04.2002 bis zum 30.04.2002 ausgeübt werden.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Wandelschuldverschreibungen Tranche B wird auf die Anleihebedingungen und eine Informationsbroschüre verwiesen, die ab 08.04.2002 am Sitz der RHI AG, Wien, im Internet unter www.rhi-ag.com sowie am Sitz der Bank Austria AG, Wien, zur Verfügung stehen. Nach den Bestimmungen des österreichischen Kapitalmarktgesetzes sowie des Börsegesetzes besteht für die Wandelschuldverschreibungen Tranche B keine Prospektpflicht.