Der Vorstand der RHI AG teilt mit, dass ihm soeben von der FEWI Beteiligungsgesellschaft mbH ein Brief nachstehenden Inhalts übermittelt wurde:
„Herr Dr. Wilhelm Winterstein hat am 11.11.2009 einen Anteil von insgesamt 4.000.000 Stimmrechten an der RHI AG, Wien auf die FEWI Beteiligungsgesellschaft mbH, Großdingharting (D), übertragen, die dadurch die Meldeschwellen von 5 vH sowie 10 vH gemäß § 91 Absatz 1 BörseG überschritten hat. Herr Dr. Wilhelm Winterstein hat dadurch die Meldeschwellen von 10 vH sowie 5vH gemäß § 91 Absatz 1 BörseG unterschritten.
Die Anteile der FEWI Beteiligungsgesellschaft mbH, Großdingharting (D), sind gemäß § 92 Ziffer 4 BörseG Herrn Dr. Wilhelm Winterstein zuzurechnen, der dadurch die Meldeschwellen von 5 vH sowie 10 vH gemäß § 92 iVm § 91 Absatz 1 BörseG überschritten hat.“